Förderverein Eppsteiner Zwergenburg e. V.

Diese Basarregeln gelten bis Wiederruf bzw. Neufassung für alle folgenden Basartermine und ersetzen alle bisherigen Basarregeln des Kindersachenbasars des Eppsteiner Zwergenburg e.V..

§1: Teilnahmebedingungen

Voraussetzung für die Teilnahme als Verkäufer am Kindersachenbasar und die Zuteilung einer Verkäufernummer ist die Anmeldung im Internet. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Teilnahme bzw. Zuteilung einer Verkäufernummer. Sind zu einem Zeitpunkt vor dem offiziellen Ende der Anmeldung keine Verkäufernummern mehr frei, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen.

§2: Verkaufsgebühren, Voraussetzungen zum Verkauf

 Die Verkaufsgebühr beträgt: 1 Kuchen oder 12 Muffins, 5 € + 10 % des Umsatzes. Für Verkäufer, die sich als Helfer melden, entfällt der Kuchen.

§3: Menge, Art und Zustand der Artikel

Die maximale Anzahl an Artikeln pro Verkäufer ist auf 100 limitiert. Angeboten werden darf alles rund ums Kind (Kleidung bis Größe 164, Kinderwagen, Autositze, Spielzeug, Bücher, elektronische Geräte, etc).

Es sind maximal 5 Paar Schuhe sowie 5 Jacken / Schnee- oder Matsch-Anzüge pro Verkäufernummer erlaubt. Stofftiere und Artikel für Erwachsene (Ausnahme: Umstandsbekleidung) dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden. Die Artikel müssen sauber und unbeschädigt sein. Spiele, Bücher, Kassetten, elektronische Geräte und ähnliches sollten in durchsichtigem Material verpackt angeboten werden, um Verlust von Klein- und Einzelteilen und Beschädigung zu vermeiden (Achtung: wir verkaufen keine VHS, dafür DVDs, die in durchsichtigem Material, Frischfolie o.ä., verpackt sind). Artikel, die nicht diesen Kriterien entsprechen, werden aussortiert und nicht zum Verkauf angeboten.

§4: Preise

Der Auszeichnungspreis eines Artikels darf nicht unter € 0,50 liegen und muss durch € 0,10 teilbar sein. Es können mehrere ähnliche Artikel unter einer Artikelnummer verkauft werden (z.B. 3 Bodys). Diese sind dann aber entsprechend fest miteinander zu verbinden. Dies gilt ebenso für mehrteilige Artikel (z.B. Schuhe, Schlafanzug). Die Anzahl der Einzelteile ist auf dem Etikett zu vermerken.

§5: Etiketten / Sortierung

Es dürfen nur die im Internet mit der Artikelverwaltung erstellten Barcode-Etiketten verwendet werden. Für die Etiketten darf nur weißes Papier verwendet werden. Wir empfehlen zur eigenen Sicherheit gegen Abreißen/ Abfallen o.ä. der Etiketten, stärkeres Papier zu nehmen. Papierstärken ab 160g/m² haben sich bei anderen Gelegenheiten als besonders gut erwiesen. Die Etiketten dürfen nicht laminiert werden. Der gelochte Bereich jeden Etiketts sollte mit Tesa, transparentem Klebeband oder Ähnlichem verstärkt werden. Als Befestigung eignen sich am besten Geschenkband/Ringelband oder eine Etikettierpistole. Der Artikel sollte auf dem Etikett so exakt wie möglich beschrieben werden, z.B. grün, Hose Esprit, Gr. 86. 

Alle Artikel sind nach Größe und Art der Artikel (Body, Hose, Shirt etc.) sortiert abzugeben. Falls Sie dies nicht machen werden die Artikel von uns nicht angenommen.

Alternativ kann auf verpackte oder große Artikel das Etikett aufgeklebt werden. Bitte achten Sie im eigenen Interesse unbedingt darauf, dass der Barcode nicht beschädigt oder überklebt bzw. verdeckt wird, da über den Barcode Ihre Abrechnung vorgenommen wird! Die Etiketten dürfen nicht vollflächig verklebt werden (nur an den markierten Bereichen). Artikel mit anderen Etiketten werden nicht zum Verkauf angeboten.

§6: Abholung

Die Abholung der nicht verkauften Artikel sowie die Auszahlung des Verkaufserlöses erfolgt nach dem Basarverkauf und sind nur gegen Vorlage des Abholbelegs möglich. 10% des Verkaufserlöses jeder Verkäufernummer werden einbehalten und kommen der Eppsteiner Zwergenburg zu Gute bzw. dienen der Deckung der Unkosten des Basars. Nicht abgeholte Artikel werden gespendet. Sollte der ausgezahlte Betrag nicht mit dem auf der Abrechnung angezeigten Auszahlungsbetrag übereinstimmen, so ist dies sofort nach Erhalt des Auszahlungsbetrages am Abholplatz zu reklamieren. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt. 

§7: Freiwillige Helfer

Helfer sind beim Basar herzlich willkommen und werden zur Abwicklung aller Aufgaben auch benötigt. Dazu werden in der Helferanmeldung verschiedene Schichten angeboten. Helfer haben die Möglichkeit, vor dem eigentlichen Basar am exklusiven Vorverkauf nur für Helfer teilzunehmen. Dies gilt auch für diejenigen Helfer, die nur am Sonntag im Einsatz sind.

§8: Haftungsausschluss

Das Basarteam verpflichtet sich zu sorgfältiger Arbeit und größtmöglicher Aufmerksamkeit, um Verlust und Beschädigung Ihrer Artikel zu vermeiden. Mit der Anmeldung als Verkäufer, sowie mit der Anlieferung der Ware erklärt der Verkäufer sich bereit,

 

  • dass der Verkäufer bei eventuellem Verlust oder Beschädigung unverkaufter Artikel keine Ansprüche an den Basar geltend machen wird;
  • dass der Verkäufer 10% des Verkaufserlöses wie vereinbart als Spende dem Förderverein Eppsteiner Zwergenburg e.V. bzw. zur Deckung der Unkosten überlassen werden;
  • dass der Verkäufer davon Kenntnis genommen haben, dass die Abholung unverkaufter Artikel sowie die Auszahlung des Verkaufserlöses nur nach Vorlage des Abholbelegs erfolgen kann;
  • dass der Verkäufer davon Kenntnis genommen hat, dass unverkaufte und nicht abgeholte Artikel wohltätigen Zwecken zugeführt wird;
  • dass der Verkäufer das Recht des Basarteams anerkennt, verschmutzte oder fehlerhafte Artikel sowie Artikel mit fehlenden, nicht korrekt befestigten oder ungültigen Etiketten vom Verkauf auszuschließen.
Förderverein Eppsteiner Zwergenburg e. V.  |  foerderverein@eppsteiner-zwergenburg.de